Beschreibung
• 5 mm-Aluminium-Schutzplatte
• Inklusive aller Befestigungsteile
• Mit Verstärkungsrippen
• Schützt Motor, Vorderachs-Differentialgehäuse und Anlenkpunkte der unteren Querlenker
• Zusätzlicher Stoßstangenschutz
• Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) von Volkswagen ist vorhanden
Damit die Fahrsicherheit und Funktion aller beweglichen und elektrischen Teile erhalten bleibt empfehlen wir den Fahrzeugunterboden von starken Verschmutzungen zu befreien.
Hierzu sollten auch die vorhanden Schutzplatten des Fahrzeugunterbodens (z.B. Motor, Getriebe, Tank & Hinterachse) demontiert werden, hier bietet sich eine regelmäßige Reinigung, z.B. am Ende des Winterhalbjahres, an und nach jeder Nutzung im schwierigen Gelände mit z.B. Schlamm, Sand/Kies und Wasserdurchfahrten.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) von Volkswagen Nutzfahrzeuge bestätigt, dass seitens Volkswagen Nutzfahrzeuge, bei sachgerechtem Einbau, keine Bedenken gegen diesen Umbau bestehen.
Die Seikel UK bleibt auch bei Vorliegen einer positiven UBB-Beurteilung durch Volkswagen Nutzfahrzeuge alleinverantwortlich für die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Dauerfestigkeit seiner Ein-, bzw. Umbauten sowie des umgebauten Gesamtfahrzeugs, soweit dieses vom Umbau in den o.g. Eigenschaften beeinflusst wird.
Für die fachgerechte Ausführung der Umbauten bzw. Veränderungen ist die ausführende Firma uneingeschränkt verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch die Umbauten am Basisfahrzeug entstehen könnten. Die Volkswagen AG übernimmt keine Haftung für solche Schäden.
Diese Unbedenklichkeitsbeurteilung gilt ferner nur, wenn die angewandten Konstruktions-, Herstell- und Montagetechniken des Unternehmens, das die Änderungen durchführt, dem Stand der Technik entsprechen.
Die Seikel UK übernimmt für ihre Produkte die landesübliche Garantie laut ihrer AGBs.
Garantie
ACHTUNG!
Bitte füllen Sie/ Ihre Werkstatt die mitgelieferte Garantieanträge aus und schicken Sie diese an uns zurück.
Ohne Registrierung können wir im Gewährleistungsfall keine Kostenübernahme garantieren.